COVID-19-VERHALTENSREGELN

Veröffentlicht von UTC Perwang am

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Präambel

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln handelt es sich um dringend einzuhaltende Auflagen welche bis auf Weiteres vor, während und nach Nutzung der Tennisanlage des UTC Perwangs zu beachten sind.
Das Betreten der Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende
Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!
Personen, die die folgenden Regeln missachten, werden von der Anlage verwiesen. Jeder Spieler/jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

Vereinsbetrieb

  1. Personen, die gegen die vorliegenden Regeln verstoßen werden von der Anlage verwiesen.
  2. Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung der aktuell gültigen Personenansammlungen, Maskenpflichtregel).
  3. Umkleide, Duschen und WC-Anlage bleibt bis auf Weiteres geschlossen und darf nicht genutzt werden.
  4. Flaschengetränke stehen im Kühlschrank wie bisher zur Verfügung. Die Verwendung von Gläsern ist aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres untersagt.
  5. Hände- und Flächendesinfektionsmittel befindet sich in der Tennishütte.
  6. Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennissports erlaubt.

Spielbetrieb

  1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
  2. Es sind zunächst nur Einzelspiele gestattet. Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend evaluiert. Ausnahme: Doppelpaarungen dürfen sich nur aus Familienmitgliedern im gemeinsamen Wohnungsverbund zusammensetzen.
  3. Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.
  4. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
  5. Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen.
  6. Die Spieler müssen in Tenniskleidung auf die Anlage kommen, da die Garderoben geschlossen sind.
  7. Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.
  8. Es wird empfohlen, erst so kurz wie möglich (max. 5 Minuten) vor Spielbeginn auf die Anlage zu kommen, um den Kontakt mit den vorher spielenden Spielern zu vermeiden.
  9. Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.
  10. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.
  11. Kinder dürfen nur unter Beaufsichtigung der Erziehungsberechtigten die Anlage betreten.
  12. Aufgrund der aktuellen Situation dürfen Gastspieler nur gemeinsam mit einem Vereinsmitglied die Anlage nutzen.

Trainingsbetrieb

  1. Für einen etwaigen Trainingsbetrieb sind die Verhaltensregeln gemäß ÖTV-Verhaltensregeln/Abschnitt Trainingsbetrieb einzuhalten. Diese sind im Schaukasten ausgehängt.
Kategorien: Allgemein